Ohne klare Vollmachten wird es im Ernstfall kompliziert. Ein Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung schaffen Ruhe für Sie und Ihre Familie.
Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung: kurz erklärt
Im Vorsorgeauftrag regeln Sie Vertretung und Finanzen; in der Patientenverfügung Ihre Behandlung. Kopien gehören zu Arzt und Vertrauensperson.
- Formulare besorgen und ausfüllen.
- Vertretungsrechte klar benennen.
- Ablage und Zugriffe festhalten.
Wenige Schritte genügen
Ein Nachmittag reicht, um die wichtigsten Punkte zu klären.
"„Vorsorgen heisst heute Klarheit schaffen – nicht morgen.“"
Wenige Schritte genügen
Einmal jährlich prüfen.
Praxisbeispiel
Praxisbeispiel: Hamid, 62, Berufsschullehrer, regelt seine Vertretung und medizinischen Wünsche, legt Kopien beim Hausarzt und bei seiner Schwester ab und dokumentiert die Zugänge. Damit vermeidet er Streit und Verzögerungen im Ernstfall.
Ohne klare Vollmachten wird es im Ernstfall schnell schwierig. Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer Sie vertreten darf und wie finanzielle Entscheidungen getroffen werden. In der Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Massnahmen Sie wünschen. Kopien gehören zu Ärztin oder Arzt und zu einer Vertrauensperson.
Wichtig ist die Auffindbarkeit. Eine kurze Anleitung, wo Dokumente und Zugänge liegen, verhindert langes Suchen. So bleibt die Handlungsfähigkeit erhalten und Konflikte werden unwahrscheinlicher.
Fazit
Mit einfachen Dokumenten viel Stress vermeiden.
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